Anerkennung und Bewertung ausländischer Qualifikationen - Monitoringdaten der Beratungsstellen 2016
Aus OGD Cockpit
Weitere Anmerkungen[Bearbeiten]
Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (seit 2016 Beratungsstellen im Sinne des § 5 AuBG) haben das Ziel, MigrantInnen durch mehrsprachige Beratung in Verfahren zur Anerkennung bzw. Bewertung ihrer ausländischen Qualifikationen zu unterstützen. Zur Erfüllung der Berichtspflichten gem. § 5 (2) AuBG hat das Sozialministerium jährlich die Monitoringdaten der Beratungsstellen (Anzahl, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Bildungsstand der Ratsuchenden) anonymisiert zu veröffentlichen.